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   OVG Sachsen, 21.04.2010 - 2 B 471/09   

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https://dejure.org/2010,20798
OVG Sachsen, 21.04.2010 - 2 B 471/09 (https://dejure.org/2010,20798)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.04.2010 - 2 B 471/09 (https://dejure.org/2010,20798)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. April 2010 - 2 B 471/09 (https://dejure.org/2010,20798)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SchulG § 23 Abs. 3; VwGO § 123
    Schülerbeförderung, staatlich genehmigte Ersatzschule, Profil/Wahlpflichtbereich, Grundschule, Bildungsgang, zumutbarer Schulweg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Schülerin auf eine zumutbare, 60 Minuten nicht überschreitende Beförderung auf dem Hinweg zur sowie auf dem Rückweg von der Internationalen Grundschule; Besonderes Profil einer Internationalen Grundschule i.S.v. § 2 Abs. 3 S. 1 Buchst. c ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsFrTrSchulG § 15; SchulG § 5
    Anspruch einer Schülerin auf eine zumutbare, 60 Minuten nicht überschreitende Beförderung auf dem Hinweg zur sowie auf dem Rückweg von der Internationalen Grundschule; Besonderes Profil einer Internationalen Grundschule i.S.v. § 2 Abs. 3 S. 1 Buchst. c ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 16.04.2009 - 2 B 305/08

    Schülderbeförderung; notwendige Kosten; Gymnasium; zumutbarer Schulweg; Sorben

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2010 - 2 B 471/09
    Führt er den Schülertransport nicht selbst mit eigenen oder anmieteten Fahrzeugen durch, sondern beschränkt ihn auf eine Erstattung der notwendigen Fahrtkosten, kommt eine Begrenzung auf die für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstandenen Kosten nur dann in Betracht, wenn deren Benutzung zumutbar ist (vgl. Senatsbeschl. v. 16.4.2009, SächsVBl. 2009, 171 f.).
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2003 - 13 L 4066/00

    Voraussetzungen einer Pflicht zur Schülerbeförderung bei Schulen in freier

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2010 - 2 B 471/09
    Ob und gegebenenfalls welche mit der Grundschule gleichartigen pädagogischen Konzepte der Schulträger - in nur für die Schüler dieser Grundschule oder auch für Schüler anderer Grundschulen geeigneter Form - in der auf einen Abschluss ausgerichteten Mittelschule oder dem Gymnasium weiterverfolgt, ist deshalb unerheblich, weil dies am fehlenden Abschluss nach der Klassenstufe 4 der Grundschule nichts ändern würde (a. A. für das niedersächsische Schulrecht NdsOVG, Urt. v. 5.3.2003, NVwZ-RR 2003, 857 f.).
  • OVG Sachsen, 24.07.2012 - 2 C 16/10

    Anspruch von Schülern auf Beförderung und Erstattung von Beförderungskosten bei

    3 Auf Antrag mehrerer Schüler der Internationalen Grundschule C.........., auch des Antragstellers, hat der Senat den Antragsgegner u. a. mit Beschluss vom 21. April 2010 - 2 B 471/09 - im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO verpflichtet, die Antragstellerin dieses Verfahrens zur und von der Schule zumutbar zu befördern, wobei die Wegezeiten einschließlich der Fußwege eine Gesamtdauer von jeweils 60 Minuten nicht überschreiten dürfen (vgl. auch Beschl. v. 25. März 2010 - 2 B 466/09 - und v. 19. April 2010 - 2 B 275/09 - ); daraufhin erklärten die Beteiligten das Rechtsschutzverfahren des Antragstellers für erledigt, das mit Beschluss vom 3. Juni 2010 - 2 B 472/09 - eingestellt wurde.

    Aufgrund des Beschlusses vom 21. April 2010 - 2 B 471/09 - stehe fest, dass er einen Anspruch auf zumutbare Beförderung habe, den der Antragsgegner durch in seinem Ermessen liegende und von ihm zu ergreifende Maßnahmen zu erfüllen habe.

    Zudem beschwert § 3 Abs. 2 SBS 2010 Schüler wie den Antragsteller insofern erstmals, als diese nach § 3 Abs. 2 SBS 2009 Anspruch auf ihre Beförderung zu der von ihnen besuchten nicht nächstgelegenen Schule hatten, wenn sie diese innerhalb von zwei Tarifzonen mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar erreichen konnten (vgl. Senatsbeschl. v. 21. April 2010 - 2 B 471/09 -), während dieser Anspruch nach § 3 Abs. 2 SBS 2010 nur im Falle einer zumutbaren Beförderung und regelmäßigen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel besteht.

    Beschränkungen des Anspruchs auf Schülerbeförderung dürfen daher nicht unzumutbar sein (vgl. Senatsbeschl. v. 16. April 2009 a. a. O., S. 171.; Senatsbeschl. v. 25. März 2010 - 2 B 466/09 -, v. 19. April 2010 - 2 B 475/09 - und v. 21. April 2010 - 2 B 471/09 - Senatsbeschl. v. 10. September 2010 - 2 B 238/10 -).

    Aus den zu § 3 Abs. 2 SBS 2009 ergangenen Beschlüssen des Senats (u. a. Beschl. v. 21. April 2010 - 2 B 471/09 -) ergibt sich nichts anderes: Einen Anspruch der Antragsteller auf zumutbare Beförderung zu der von ihnen besuchten nicht nächstgelegenen Schule hat der Senat nicht unmittelbar aus § 23 Abs. 3 SchulG hergeleitet, sondern aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c und Abs. 2 Nr. 1 SBS 2009.

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12

    Auslegung des Begriffs der Schulform bzgl. des Rechts der Eltern auf freie

    Wenngleich nach den gesetzlichen Regelungen keine besonderen Differenzierungen vorgesehen sind, ist es aber gleichwohl nicht von vorneherein ausgeschlossen, dass Grundschulen verschiedene Bildungsgänge anbieten (anders zum - mit niedersächsischem Recht insoweit nicht vergleichbaren - sächsischen Landesrecht: Sächs. OVG, Beschluss vom 21. April 2010 - 2 B 471/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 14.09.2010 - 2 B 234/10

    Feststellung eines öffentlichen Bedürfnisses für die Fortführung einer Schule

    Diese Grundsätze hat der Senat auf die in § 23 Abs. 3 SchulG geregelten Pflichten der Träger der notwendigen Schülerbeförderung übertragen und entschieden, dass Schulwege von bis zu 60 Minuten nicht nur Schülern an Mittelschulen und Gymnasien (vgl. Senatsbeschl. v. 16.4.2009, SächsVBl. 2009, 171, 173), sondern grundsätzlich auch Schülern an Grundschulen zumutbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 22.3.2010 - 2 B 466/09 -, 19.4.2010 - 2 B 475/09 - und 21.4.2010 - 2 B 471/09 -).
  • OVG Sachsen, 10.09.2010 - 2 B 238/10

    Einstweilige Anordnung, Schülerbeförderung, nächstgelegene Schule, staatlich

    Beschränkungen des Anspruchs auf Schülerbeförderung dürfen daher nicht unzumutbar sein (vgl. Senatsbeschl. v. 16.4.2009, SächsVBl. 2009, 171 f; Senatsbeschl. v. 25.3.2010 - 2 B 466/09 -, v. 19.4.2010 - 2 B 475/09 - und v. 21.4.2010 - 2 B 471/09 -).Die angegriffene Schülerbeförderungssatzung 2010 hält sich im Rahmen der dem Antragsgegner durch § 23 Abs. 3 SchulG eingeräumten Ermächtigung.
  • LG Regensburg, 17.02.2022 - SR StVK 149/22

    Versagung von therapeutisch notwendigen Vollzugslockerungen allein aus Gründen

    Im Interesse effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) kann es geboten sein, die Hauptsache vorwegzunehmen, sofern eine Versagung vorläufigen Rechtsschutzes den Antragsteller schwer und unzumutbar oder irreparabel belasten würde (BVerfG NJW 2002, 3691; BVerwG NVwZ 2000, 189; OVG Hamburg BeckRS 2020, 9944; OVG Berlin-Brandenburg NJW 2018, 2217; VGH München BeckRS 2018, 8608; OVG Münster BeckRS 2016, 55713; OVG Münster BeckRS 2016, 41509; VGH München BeckRS 2011, 54237; OVG Berlin-Brandenburg BeckRS 2011, 45065; OVG Bautzen BeckRS 2010, 50450; OVG Münster BeckRS 2009, 37413; OVG Schleswig BeckRS 2008, 40366; OVG Münster BeckRS 2007, 21718; OVG Saarlouis NVwZ-RR 2005, 550).
  • OVG Sachsen, 24.01.2022 - 2 A 39/21

    Schriftliche Ermahnung; Ermessen

    Ausgehend von der Begründung des Gesetzentwurfs der Sächsischen Staatsregierung zu Art. 7 Haushaltsbegleitgesetz 2007/2008, Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft, (LT-Drs. 4/6175 S. 43 ff.) ist der Begriff des "Bildungsgangs" nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich abschlussbezogen zu verstehen (vgl. Beschl. v. 21. April 2010 - 2 B 471/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 14.03.2022 - 2 A 386/18

    Schulrecht; Gewährung staatlicher Finanzhilfe an eine Berufsfachschule in freier

    Ausgehend von der Begründung des Gesetzentwurfs der Sächsischen Staatsregierung zu Art. 7Haushaltsbegleitgesetz 2007/2008, Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft, (LT-Drs. 4/6175 S. 43 ff.) ist der Begriff des "Bildungsgangs" nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich abschlussbezogen zu verstehen (vgl. Beschl. v. 21. April 2010 - 2 B 471/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 28.02.2017 - 2 A 54/15

    Ersatzschule; Wartefrist für einheitliche als Grund- und Mittelschule betriebene

    Ausgehend von der Begründung des Gesetzentwurfs der Sächsischen Staatsregierung zu Art. 7 Haushaltsbegleitgesetz 2007/2008, Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft, (LT-Drs. 4/6175 S. 43 ff.) ist der Begriff des "Bildungsgangs" nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich abschlussbezogen zu verstehen (vgl. Beschl. v. 21. April 2010 - 2 B 471/09 -, juris).
  • VG Hannover, 19.07.2011 - 6 A 5521/10

    Bildungsgang; Grundschule; Bilingual; Unterricht; Curriculum; Schülerbeförderung

    So hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen (Beschl. v. 21.04.2010, 2 B 471/09, juris) für das sächsische Schulrecht zum gemeinsamen Grundschulbildungsgang ebenfalls ausgeführt, dass eine Grundschule mit einem durchaus mit der JOBS vergleichbarem Unterrichtskonzept keinen eigenen Bildungsgang anbietet.
  • OVG Sachsen, 15.04.2014 - 2 A 58/13

    Schule in freier Trägerschaft, Wartefrist

    Ausgehend von der Begründung des Gesetzentwurfs der Sächsischen Staatsregierung zu Art. 7 Haushaltsbegleitgesetz 2007/2008, Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft, (LT-Drs. 4/6175 S. 43 ff.) ist der Begriff des "Bildungsgangs" nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich abschlussbezogen zu verstehen (vgl. Beschl. v. 21. April 2010 - 2 B 471/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 01.07.2020 - 2 A 479/18

    Schulfinanzierung; Förderrichtlinie; finanzielle Unterstützung von Ersatzschulen;

  • VG Leipzig, 30.07.2010 - 4 L 254/10

    Gemeinde Naundorf unterliegt im Streit um Einrichtung einer Klassenstufe 1 an der

  • OVG Sachsen, 03.11.2014 - 2 A 571/13

    Schulfinanzierung; Wartefrist bei Einrichtung eines weiteren Bildungsgangs einer

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